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   BPatG, 29.06.2006 - 33 W (pat) 46/04   

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BPatG, 29.06.2006 - 33 W (pat) 46/04 (https://dejure.org/2006,32558)
BPatG, Entscheidung vom 29.06.2006 - 33 W (pat) 46/04 (https://dejure.org/2006,32558)
BPatG, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 33 W (pat) 46/04 (https://dejure.org/2006,32558)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 29.06.2006 - 33 W (pat) 46/04
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 29.06.2006 - 33 W (pat) 46/04
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 29.06.2006 - 33 W (pat) 46/04
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BPatG, 05.11.2002 - 33 W (pat) 131/01
    Auszug aus BPatG, 29.06.2006 - 33 W (pat) 46/04
    Wie bereits in mehreren Beschlüssen des Bundespatentgerichts und des Harmonisierungsamts (auch im Finanz- und Versicherungsbereich) festgestellt worden ist, weist das Wort "plus" auf zusätzlich vorhandene Eigenschaften oder Leistungen hin (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2004, 33 W (pat) 27/04 - Investmentplusplan TOP vom 5. November 2002, 33 W (pat) 131/01 - FinanzPlus; HABM, 1. Beschwerdekammer vom 15. Oktober 1999, R0201/98-1 - Euro-Vorsorge PLUS).
  • BPatG, 29.06.2004 - 33 W (pat) 27/04
    Auszug aus BPatG, 29.06.2006 - 33 W (pat) 46/04
    Wie bereits in mehreren Beschlüssen des Bundespatentgerichts und des Harmonisierungsamts (auch im Finanz- und Versicherungsbereich) festgestellt worden ist, weist das Wort "plus" auf zusätzlich vorhandene Eigenschaften oder Leistungen hin (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2004, 33 W (pat) 27/04 - Investmentplusplan TOP vom 5. November 2002, 33 W (pat) 131/01 - FinanzPlus; HABM, 1. Beschwerdekammer vom 15. Oktober 1999, R0201/98-1 - Euro-Vorsorge PLUS).
  • BPatG, 09.05.2016 - 25 W (pat) 522/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "maxSparplus" - keine Unterscheidungskraft

    Insoweit wird auf zahlreiche Entscheidungen des Bundespatentgerichts zu entsprechenden Wortkombinationen mit dem Bestandteil "Plus" hingewiesen, in denen "Plus" im Zusammenhang mit diversen Waren und Dienstleistungen als schutzunfähig angesehen worden ist (vgl. 33 W (pat) 131/01 Finanzplus; 26 W (pat) 081/07 "FRUTA PLUS"; 32 W (pat) 019/00 "Komfort Plus"; 24 W (pat) 051/04 "PROTECTION PLUS"; 33 W (pat) 046/04 "Risikoplus"; 29 W (pat) 351/99 "SelectPlus"; 32 W (pat) 103/99 "VOLUME PLUS"; 30 W (pat) 258/96 "VITAL PLUS"; vgl. auch die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 310/03 "medizin plus" sowie 25 W (pat) 107/12 "TapePlus"; alle Entscheidungen mit einem Aktenzeichen des Jahres 2000 (= /00) oder jünger sind über die Homepage des BPatG zugänglich).
  • BPatG, 06.05.2014 - 25 W (pat) 107/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "TapePlus" - keine Unterscheidungskraft

    Entsprechende Wortkombinationen mit dem Bestandteil "Plus" sind in zahlreichen Entscheidungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen als schutzunfähig angesehen worden (vgl. 33 W (pat) 131/01 Finanzplus; 26 W (pat) 081/07 "FRUTA PLUS"; 29 W (pat) 229/99 "Global Plus"; 32 W (pat) 019/00 "Komfort Plus"; 32 W (pat) 018/95 "OECOPLUS"; 24 W (pat) 051/04 "PROTECTION PLUS"; 33 W (pat) 046/04 "Risikoplus"; 29 W (pat) 351/99 "SelectPlus"; 32 W (pat) 103/99 "VOLUME PLUS"; 30 W (pat) 258/96 "VITAL PLUS"; vgl. auch die Senatsentscheidung 25 W (pat) 310/03 "medizin plus"; die meisten der vorgenannten Entscheidungen über die Homepage des BPatG zugänglich.
  • BPatG, 15.10.2015 - 30 W (pat) 530/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stroke Unit Plus" - keine Unterscheidungskraft

    Entsprechende Wortkombinationen mit dem Bestandteil "Plus" sind in zahlreichen Entscheidungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen als schutzunfähig angesehen worden (vgl. 33 W (pat) 131/01 Finanzplus; 26 W (pat) 081/07 "FRUTA PLUS"; 32 W (pat) 019/00 "Komfort Plus"; 24 W (pat) 051/04 "PROTECTION PLUS"; 33 W (pat) 046/04 "Risikoplus"; 29 W (pat) 351/99 "SelectPlus"; 32 W (pat) 103/99 "VOLUME PLUS"; 30 W (pat) 258/96 "VITAL PLUS"; 28 W (pat) 503/10 - "Premium PLUS+"; 28 W (pat) 2/10 - "Naturplus").
  • BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "SyncPlus" - Unterscheidungskraft -

    Mit dem Begriff "Plus" wird vorliegend ohne weiteres verständlich zum Ausdruck gebracht, dass die derart gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen in Bezug auf "Synchronisationseigenschaften" oder "Synchronisationsfähigkeiten" gegenüber Standardprodukten ein "Plus" bzw. einen "Mehrwert" enthalten, sei es dass die Synchronisation schneller von statten geht, einen größeren Umfang aufweist oder auf dem neueren technischen Stand ist als dies bei Standardprodukten der Fall ist (zur beschreibenden Bedeutung des Bestandteils "plus" in Wortkombinationen vgl. 32 W (pat) 019/00 - Komfort Plus; 32 W (pat) 018/95 - OECOPLUS; 24 W (pat) 051/04 - PROTECTION PLUS; 33 W (pat) 046/04 - Risikoplus; 29 W (pat) 351/99 - SelectPlus; 32 W (pat) 103/99 - VOLUME PLUS;  25 W (pat) 310/03 - medizin plus).
  • BPatG, 05.05.2014 - 25 W (pat) 507/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Portfolio Plus Police Exklusiv" -

    Entsprechende Wortkombinationen mit dem Bestandteil "Plus" sind in zahlreichen Entscheidungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen als schutzunfähig angesehen worden (vgl. 33 W (pat) 131/01 Finanzplus; 26 W (pat) 081/07 "FRUTA PLUS"; 29 W (pat) 229/99 "Global Plus"; 32 W (pat) 019/00 "Komfort Plus"; 32 W (pat) 018/95 "OECOPLUS"; 24 W (pat) 051/04 "PROTECTION PLUS"; 33 W (pat) 046/04 "Risikoplus"; 29 W (pat) 351/99 "SelectPlus"; 32 W (pat) 103/99 "VOLUME PLUS"; 30 W (pat) 258/96 "VITAL PLUS"; vgl. auch die Senatsentscheidung 25 W (pat) 310/03 "medizin plus"; die meisten der vorgenannten Entscheidungen über die Homepage des BPatG zugänglich).
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